Willkommen!
Aktuelles
Herrensitzung 2027
Vereins-Geschichte
Veranstaltungen
Tapp Alle Termine icon
Alle Termine
Kinderprinzenpaar der Stadt Hagen
Tapp Kinderprinzenpaar icon
Kinderprinzenpaar
Tapp Aktuelle Session icon
Aktuelle Session
Tapp Chronik icon
Chronik
Spenden
Sponsoren & Partner
Abteilungen
Tapp Vorstand icon
Vorstand
Tapp Tanzcorps icon
Tanzcorps
Tapp Senatoren icon
Senatoren
Tapp Wagenbau icon
Wagenbau
Bildergalerie
Sessionseröffnung 2025/26
Mitgliedschaft
Mehr...
Willkommen!
Aktuelles
Herrensitzung 2027
Vereins-Geschichte
Spenden
Sponsoren & Partner
Mitgliedschaft
Veranstaltungen
Alle Termine
Kinderprinzenpaar der Stadt Hagen
Kinderprinzenpaar
Aktuelle Session
Chronik
Abteilungen
Vorstand
Tanzcorps
Senatoren
Wagenbau
Bildergalerie
Sessionseröffnung 2025/26
Willkommen!
Aktuelles
Herrensitzung 2027
Vereins-Geschichte
Spenden
Sponsoren & Partner
Mitgliedschaft
Veranstaltungen
Alle Termine
Kinderprinzenpaar der Stadt Hagen
Kinderprinzenpaar
Aktuelle Session
Chronik
Abteilungen
Vorstand
Tanzcorps
Senatoren
Wagenbau
Bildergalerie
Sessionseröffnung 2025/26

Werde jetzt Mitglied in unserem Verein!

Der Mitgliedsbeitrag beträgt aktuell, bis zum 30.04.2027:
30,- € jährlich für Erwachsene (ab 18 Jahre) zzgl. einmalig 10,- € Aufnahmegbühr.

10,- € jährlich für Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) zzgl. einmalig 2,- Aufnahmegebühr.

60,- € jährlich für Tanzcorps-Mitglieder zzgl. einmalig 10,- € Aufnahmegbühr.

Für Fördermitgliedsbeiträge bitte separat mit uns in Kontakt treten, da diese je nach Art der Förderung unterschiedlich sind.

Die Beitragsanpassung gemäß JHV-Beschuss vom 17.05.2026 ab 01.05.2027:
50,- € jährlich für Erwachsene (ab 18 Jahre) zzgl. einmalig 10,- € Aufnahmegbühr.

20,- € jährlich für Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) zzgl. einmalig 2,- Aufnahmegebühr.

zzgl. 5,55 € Bearbeitungsgebühr wenn kein Lastschriftmandat vorliegt, bzw. als Mahngebühr bei Rücklastschrift.

Der erste Mitgliedsbeitrag ist mit Aufnahmebestätigung unmittelbar fällig, unabhängig vom Datum der Aufnahme. Der Folgebeitrag ist zum Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres, am 01.05., spätestens aber am 30.11. des laufenden Geschäftsjahres zu entrichten. Ist der Mitgliedsbeitrag säumig, hat das Mitglied kein Stimmrecht bei der JHV.

Sobald dein Aufnahmeantrag durch den Vorstand geprüft und genehmigt ist, bekommst du hier auf der Homepage über den Messenger eine Benachrichtigung. 

Unsere Satzung als Download:

Aufnahme-Antrag als Download:

Datenschutz-Erklärung als Download:

Jugendschutzkonzept als Download:

Änderungsmitteilung meiner Mitgliedsdaten: